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Kosten & Finanzierung

Die Finanzierung der Lern- und Psychotherapie kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

 

1. Übernahme durch das Jugendamt

Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) können die Kosten für die Psycho- und die Lerntherapie vollständig vom zuständigen Jugendamt übernommen werden. Voraussetzung ist ein bewilligter Antrag auf Hilfe zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII) oder auf Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII). In diesem Fall entstehen für die Familie keine direkten Kosten. Um auf unsere Warteliste aufgenommen zu werden, muss der Antrag beim Jugendamt bereits gestellt und die Begutachtung durch den Fachdienst abgeschlossen sein. Wenn beides erfolgt ist, können Sie sich gerne online (Link) oder telefonisch unter 030 691 7055 auf unsere Warteliste setzen lassen.

 

2. Private Krankenversicherung

Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, abhängig vom Tarif der Versicherten. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung nach den konkreten Konditionen.

 

Die Kosten für die Lerntherapie werden in der Regel nicht von privaten Krankenversicherungen übernommen.

 

3. Selbstzahler

Unabhängig von Versicherungen können die Therapiekosten selbst bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) oder orientiert sich bei der Lerntherapie an unseren üblichen Sätzen.

Die Rechnung kann als außergewöhnliche Belastung (§33a EstG) steuerlich geltend gemacht werden.

Bei Inanspruchnahme der Therapie als Selbstzahler wird ein individueller Behandlungs- und Honorarvertrag vereinbart. Die Krankenkasse erfährt in diesem Fall nichts von der Therapie.

 

4. Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für unsere Form der Therapie leider nicht. In diesen Fällen ist eine Finanzierung über das Jugendamt oder als Selbstzahler möglich.